Was ist die EU-REACH-Verordnung?

Sep 01, 2026

Eine Nachricht hinterlassen

Was ist die EU-REACH-Verordnung?

REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das wichtigste Chemikaliensicherheitsgesetz der Europäischen Union und wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet. Sie gilt für fast alle physischen Güter, die im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum importiert und verkauft werden, einschließlich unserer Gummiersatzteile, Aufhängungsbuchsen, Schwingungsdämpfungslager, Gummischläuche und HVAC-Gummikomponenten. REACH zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen chemischen Risiken zu schützen und gleichzeitig sichere, nachhaltige Materialformulierungen in der gesamten Lieferkette zu fördern.

Zwei Kernbestandteile der REACH-Konformität für Gummiartikel

1. SVHC-Kandidatenliste (Substances of Very High Concern)

SVHC-Stoffe bergen Risiken wie Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität oder langfristige Umweltschäden. Die Kandidatenliste wird von der ECHA alle sechs Monate aktualisiert und enthält bis 2026 mehr als 250 gefährliche Stoffe.

Gesetzlicher Grenzwert: Wenn ein einzelner SVHC-Stoff den Grenzwert überschreitet0,1 % (1000 ppm)nach Gewicht innerhalb eines homogenen Gummimaterials:

Wir müssen unseren EU-Kunden vollständige Risikoinformationen mitteilen.

Eine formelle Meldung in der SCIP-Datenbank ist erforderlich, wenn die jährlich importierte Menge dieses Stoffes 1 Tonne oder mehr erreicht.

2. Anhang XVII (Liste der eingeschränkten Stoffe)

Anhang XVII legt strenge Grenzwerte für bestimmte gefährliche Chemikalien fest. Im Gegensatz zu SVHC dürfen Gummiprodukte nicht auf EU-Märkten verkauft werden, wenn eingeschränkte Stoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten, und für nicht konforme Waren gibt es keine Meldebefreiung.

Häufige Hochrisikochemikalien bei der Gummiherstellung

Gummiteile (EPDM, NBR, Naturkautschuk etc.) enthalten Compoundierungsadditive wie Weichmacher, Vulkanisationsmittel, Alterungsschutzmittel und Prozessöle. Diese Zusatzstoffe sind die Hauptquelle potenzieller REACH-Verstöße und nicht das Gummipolymer selbst. Häufig geprüfte Gefahrstoffe für Gummiprodukte:

Phthalat-Weichmacher

PAKs (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

Kurzkettige Chlorparaffine (SCCP)

Schwermetallverunreinigungen

Bisphenol-A- und PFAS-verwandte Stoffe

Wie unsere Gummifabrik die REACH-Konformität erreicht

Als Kautschukhersteller mit Direktbezug bauen wir REACH-Sicherheitskontrollen in unserem gesamten Produktionsablauf auf:

Rohstoffprüfung: Wir wählen REACH-sichere Lieferanten von Gummi, Füllstoffen und Zusatzstoffen aus und fordern vor der Produktion Materialdeklarationen an.

Formeloptimierung: Wir ersetzen risikoreiche Zusatzstoffe durch REACH-freundliche Alternativen und reduzieren so SVHC-Risiken an der Quelle.

Regelmäßige Labortests durch Dritte: Wir führen regelmäßig SVHC-Screeningtests für fertige Gummikomponenten durch, insbesondere für Kfz-Aufhängungsbuchsen, Schwingungsdämpfer und Gummizubehör für Klimaanlagen.

Dokumentenaufbewahrung: Wir führen vollständige Compliance-Aufzeichnungen und Testberichte und sind bereit, REACH-Erklärungen für unsere EU-Kunden bereitzustellen.

Kontinuierliche Aktualisierungen: Unser technisches Team verfolgt jede neue SVHC-Listenveröffentlichung der ECHA und aktualisiert unseren Testumfang, um die langfristige Einhaltung sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen (REACH-FAQ für Käufer)

Q1. Müssen alle Gummiprodukte vor dem Export nach Europa einer REACH-Prüfung unterzogen werden?A1. Alle auf EU-Märkten verkauften Gummiwaren müssen die gesetzlichen Anforderungen von REACH erfüllen. Die Testschemata werden an Ihren Produkttyp, Ihre Anwendung und die Spezifikationen des lokalen Kunden angepasst. Wir können REACH-SVHC-Screeningberichte für Ihre Bestellungen bereitstellen.

Q2. Ist die REACH-Zertifizierung dasselbe wie RoHS?A2. Nein. REACH regelt allgemeine chemische Gefahren für fast alle Industriegüter. RoHS beschränkt hauptsächlich gefährliche Stoffe für elektronische Elektrogeräte. Bei unseren nichtelektrischen Autoteilen aus Gummi liegt der Schwerpunkt normalerweise auf der Einhaltung der REACH-Verordnung.

Q3. Was passiert, wenn Gummiartikel die REACH-Prüfung nicht bestehen?A3. Nicht konforme Gummisendungen können vom EU-Zoll zurückgehalten, von Ihrem Lager zurückgewiesen, vom Markt zurückgerufen oder mit Geldstrafen belegt werden. Eine stabile REACH-Konformität vermeidet diese kostspieligen Risiken für Ihr Unternehmen.

Q4. Können Sie für meine Großbestellung von Gummi eine REACH-Konformitätserklärung vorlegen?A4. Ja. Wir sind in der Lage, offizielle Erklärungen zur REACH-Konformität abzugeben und Labortestberichte Dritter für Ihre Gummiteillieferung weiterzugeben.

Anfrage senden